Rahmenplan mit Lernzielen, gem. Verordnung vom 21. August 2009
Die am 21. August 2009 (BGBl. 2009 Teil I Nr. 56, S. 2927), zuletzt geändert durch Artikel 48 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153), verabschiedete Prüfungsverordnung löst die regionalen IHK-Prüfungsregelungen ab und vereinheitlicht die Inhalte sowie die zukünftigen Anforderungen an Berufspädagogen. Der "Geprüfte Berufspädagoge" ist eine berufs- und arbeitspädagogische sowie kaufmännische Aufstiegsfortbildung, die der 3. Fortbildungsebene zugeordnet ist – auf einer Stufe mit dem Geprüften Betriebswirt und dem Geprüften Technischen Betriebswirt.