Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation
Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassene Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung „Geprüfter Meister für Medienproduktion Bild und Ton oder Geprüfte Meisterin für Medienproduktion Bild und Ton – Bachelor Professional in Medienproduktion Bild und Ton“ trat am 28. September 2023 in Kraft. Die neue Prüfungsverordnung ist die inhaltlich unveränderte Nachfolgeregelung des bisherigen Abschlusses vom 4. Juli 2012.
Sachverständige aus Unternehmen, der Industrie- und Handelskammern, der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben gemeinsam den DIHK-Rahmenplan entwickelt. Er bildet die Basis für die Gestaltung von Prüfungsvorbereitungslehrgängen und ist für die Prüfenden auch ein Hilfsmittel bei der Aufgabenerstellung. Die Orientierung am Geschäftsprozess sichert die Aktualität der vorgegebenen Handlungsziele und das Erreichen der erforderlichen beruflichen Kompetenzen.
Die Publikation behandelt die folgenden Prüfungsteile und -bereiche:
I. Betriebsmanagement
1. Führung
2. Organisation
II. Projektmanagement
3. Projektvorbereitung
4. Projektrealisation
5. Projektabschluss
schließen