Die neue Rechtsverordnung „Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice“ vom 23. Februar 2005 setzt konsequent den Weg der Beruflichen Bildung fort, den die Branche mit der Einführung des Ausbildungsberufs “Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice“ im Jahr 2002 beschritten hat. Mit der Meisterprüfung steht dem Nachwuchs ein neuer Entwicklungsweg offen.