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Die am 21. Juli 2011 (BGBl. 2011 Teil I Nr. 42, S. 1679 ff.) verabschiedete Prüfungsverordnung bildet insbesondere für die kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberufe des Gesundheits- und Sozialwesens die konsequente Fortsetzung der beruflichen Qualifizierung und ermöglicht die Übernahme von herausgehobenen Fach- und Führungsaufgaben. Selbstverständlich werden die vielen Quereinsteiger ebenso berücksichtigt, wie erstmals auch entsprechende ehrenamtliche Tätigkeiten, die insbesondere in Vereinen geleistet werden.
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