Schnelles Geld ist im Auslandsgeschäft generell nicht zu verdienen. Der Einstieg in neue Märkte ist oft schwierig und häufig mit Risiken behaftet. Insbesondere rechtliche Fallstricke können im Nachhinein die Freude über einen Geschäftsabschluss trüben.
Der Leitfaden „Vertragsgestaltung im Exportgeschäft“ befasst sich mit typischen Fragen, die vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen regelmäßig aufkommen. Die inhaltliche Abfassung von Verträgen wird in der Praxis oftmals vernachlässigt. Nur wenige holen bei der Vertragsgestaltung anwaltlichen Rat ein. Häufig wird auch darauf vertraut, dass schon alles irgendwie gut gehen wird. Doch damit begibt man sich auf ganz dünnes Eis. Um in solchen Fällen nicht einzubrechen, will der Leitfaden für die Problemfelder sensibilisieren und wichtige Hilfestellungen geben.
Dazu gehört auch das Thema „UN-Kaufrecht“. Viele Unternehmer wissen gar nicht, was es damit auf sich hat. Doch hier lauert eine große Gefahr und im Streitfall droht ein böses Erwachen. Dabei bietet es durchaus Vorteile, Verträge unter das UN-Kaufrecht zu stellen, wenn es richtig angewendet wird. Ein weiterer Punkt sind die seit dem 1. Januar 2011 geltenden INCOTERMS 2010, die vertragliche Pflichten von Käufer und Verkäufer regeln und regelmäßig juristischen Sprengstoff liefern.
Weitere Themen sind u. a. der Zugang zu Auslandsmärkten, Risiken und Absicherung des Exportgeschäfts, Zusammenarbeit mit Vertriebshändlern/Handelsvertretern sowie Zoll-, Exportvorschriften und Genehmigungspflichten .