Gehöre ich als Gewerbetreibender zur Industrie- und Handelskammer oder zur Handwerkskammer? Unternehmer stehen häufig vor der Frage, ob die von ihnen ausgeübte bzw. angestrebte gewerbliche Tätigkeit dem Handwerksrecht unterliegt und ob eine spezielle handwerkliche Qualifikation, eine Meisterprüfung, erforderlich ist.
Die Broschüre „Leitfaden Abgrenzung - Handwerk-Industrie-Handel-Dienstleistung“ wurde gemeinsam vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) und dem Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) auf den aktuellen Stand gebracht.
Der Leitfaden besteht aus zwei Teilen:
Im ersten Teil werden verschiedene Aspekte des Handwerksrechts erläutert, z.B. was ist ein Mischbetrieb, ein handwerklicher Nebenbetrieb oder ein Hilfsbetrieb sowie die Abgrenzung zwischen handwerklicher und industrieller Betriebsform.
Im zweiten Teil werden anhand einer umfangreichen tabellarischen Übersicht die vielfältigen Tätigkeiten von A bis Z aufgelistet und differenziert, ob diese dem Handwerk oder nicht zuzuordnen sind.
Der Leitfaden richtet sich an Existenzgründer und Gewerbetreibende, aber auch Ordnungs- und Gewerbeämter sowie Rechtsanwälte und Notare. Er soll als erste Entscheidungshilfe dienen und ersetzt nicht die persönliche Beratung vor Ort.