Behandelt werden die folgenden Handlungsfelder:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen;
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken;
- Ausbildung durchführen;
- Ausbildung abschließen.
Die Wirtschafts- und Sozialpartner, das Bundesinstitut für Berufsbildung und das BMBF haben 2022 gemeinsam beschlossen, die AEVO und ergänzende Dokumente auf Aktualität zu prüfen und ggf. anzupassen. Als ein Ergebnis bleibt die Ausbilder-Eignungsverordnung als Rechtsgrundlage zunächst unverändert, da die dort beschriebenen Handlungsziele und Anforderungen weiterhin zutreffen. Der Rahmenplan hingegen wurde inhaltlich verändert und im Sommer 2023 separat neu veröffentlicht.