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Die am 21. August 2009 (BGBl. 2009 Teil I Nr. 56, S. 2927), zuletzt geändert durch Artikel 48 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153), verabschiedete Prüfungsverordnung löst die regionalen IHK-Prüfungsregelungen ab und vereinheitlicht die Inhalte sowie die zukünftigen Anforderungen an Berufspädagogen. Der "Geprüfte Berufspädagoge" ist eine berufs- und arbeitspädagogische sowie kaufmännische Aufstiegsfortbildung, die der 3. Fortbildungsebene zugeordnet ist – auf einer Stufe mit dem Geprüften Betriebswirt und dem Geprüften Technischen Betriebswirt.
Die Publikation behandelt unter anderem die folgenden relevanten beruflichen Handlungsbereiche:
Sachverständige aus Bildungs- und Industrieunternehmen, Verbänden, Gewerkschaften sowie den Industrie- und Handelskammern haben gemeinsam diesen DIHK-Rahmenplan entwickelt. Er bildet die Basis für die Gestaltung von Prüfungsvorbereitungslehrgängen und ist für die Prüfer ein Hilfsmittel bei der Aufgabenerstellung.
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