Am 22. Dezember 2020 ist die neue Verordnung über den anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik und Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik – Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik“ in Kraft getreten. Sie ist die Neufassung des bisherigen Abschlusses vom 25. Oktober 2019.
Der Meister für Veranstaltungstechnik ist der erste Meister-Abschluss im Bereich der Industrie- und Handelskammern, der auf dieser Grundlage die neue Bezeichnung Bachelor Professional erhält. Die Handlungsbereiche und Qualifikationsinhalte, die auch die Grundlage für die bundeseinheitlichen Prüfungen sowie für die Vorbereitungslehrgänge bilden, sind unverändert geblieben.
Der Rahmenplan bildet die Grundlage für ein Curriculum und ist damit die Basis für die Gestaltung von Prüfungsvorbereitungslehrgängen.
Die Struktur der Prüfung orientiert sich an den breit gefächerten Anforderungen der Branche an mittlere Führungskräfte und umfasst die drei Prüfungsteile:
- „Veranstaltungsprozesse“,
- „Betriebliches Management“ und
- „Veranstaltungsprojekt“.