Am 22. Dezember 2020 ist die neue Verordnung über den anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Medienfachwirt und Geprüfte Medienfachwirtin – Bachelor Professional in Media“ in Kraft getreten. Sie ist die Neufassung des bisherigen Abschlusses vom 27. November 2019.
Der Medienfachwirt ist der erste Fachwirte-Abschluss im Bereich der Industrie- und Handelskammern, der auf dieser Grundlage die neue Bezeichnung Bachelor Professional erhält. Die Handlungsbereiche und Qualifikationsinhalte, die auch die Grundlage für die bundeseinheitlichen Prüfungen sowie für die Vorbereitungslehrgänge bilden, sind bis auf die Entfernung einer Doppelnennung, unverändert geblieben.
Die Publikation behandelt folgende Handlungsbereiche und Qualifikationsschwerpunkte:
I. Handlungsbereich „Medienproduktion“
- Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion
- Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte Printmedien
- Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte Digitalmedien
II. Handlungsbereich „Führung und Organisation“
- Personalmanagement
- Vertriebs- und Geschäftsprozesse
- Kostenmanagement