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Die am 23. Juli 2010 (BGBl. 2010 Teil I Nr. 39) verabschiedete Prüfungsverordnung "Geprüfter Personaldienstleistungsfachwirt" bildet für die vielen Absolventen des seit 2008 bestehenden Ausbildungsberufes "Personaldienstleistungskaufmann" die konsequente Fortsetzung der beruflichen Qualifizierung und ermöglicht die Übernahme von herausgehobenen Fach- und Führungsaufgaben.
Zum IHK-Fortbildungsabschluss "Geprüfter Personaldienstleistungsfachwirt/Geprüfte Personaldienstleistungsfachwirtin" hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) den dazu gehörigen Rahmenplan veröffentlicht. Dieser Rahmenplan behandelt unter anderem die folgenden relevanten beruflichen Handlungsbereiche: − Analysieren von Märkten und Chancen, − Auswahl und Weiterentwicklung von Personaldienstleistungen, − Personal finden und binden, − Auftragsbesetzung, Auftragsbegleitung und -nachbereitung, − Unternehmensführung, Prozessüberwachung, Erfolgskontrolle. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Es ist für die mündliche Prüfung u. a. eine Präsentation in Form einer Projektarbeit zu erstellen, die gegenüber dem IHK-Prüfungsausschuss präsentiert und "verteidigt" werden muss. Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungsteile vergibt die prüfende IHK den öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss zum "Geprüften Personaldienstleistungsfachwirt“ oder zur "Geprüften Personaldienstleistungsfachwirtin".
Sachverständige aus Bildungs- und Industrieunternehmen, Verbänden, Gewerkschaften sowie den Industrie- und Handelskammern haben gemeinsam den neuen DIHK-Rahmenplan entwickelt. Er bildet die Basis für die Gestaltung von Prüfungsvorbereitungslehrgängen und ist für die Prüfer auch ein Hilfsmittel bei der Aufgabenerstellung.
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