Die neue Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Übersetzer und Geprüfte Übersetzerin“ löst die bisherige Rechtsverordnung aus dem Jahr 2004 ab. Die neue Verordnung, die am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, soll mit ihren neuen Inhalten und mit dem nun enthaltenen Übersetzungsprojekt dem aktuellen und künftigen Qualifikationsbedarf der Wirtschaft an Übersetzern entsprechen.
Der Rahmenplan berücksichtigt daher die Inhalte von wirtschaftsbezogenen Themen zusammen mit der Übersetzungskompetenz.
Die relevanten landeskundlichen und interkulturellen Qualifikationen sind grundsätzlich exemplarisch für die Ursprungsländer der drei Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch formuliert. Die Prüfungsteilnehmer haben selbstverständlich auch – nach Abstimmung mit der örtlichen IHK – die Möglichkeit, landeskundliche und interkulturelle Qualifikationen eines anderen Landes prüfen zu lassen, z. B. aus den USA oder aus einem der Länder Hispanoamerikas.
Die Publikation behandelt die Handlungsbereiche
- Übersetzen aus der und in die Fremdsprache,
- Texte verfassen und bearbeiten,
- Mündlich kommunizieren in der Fremdsprache und
- Aufträge selbstständig planen und abwickeln,
sowie die wirtschaftsbezogenen Themen der Bereiche
- Volkswirtschaft,
- Betriebswirtschaft,
- Bank- und Finanzwesen,
- internationaler Handel,
- Informations- und Telekommunikationstechnologie,
- Umwelt,
- Öffentlichkeitsarbeit und Marketing,
- Recht und
- Politik.