Die am 9. Februar 2012 (BGBl. 2012 Teil I) verabschiedete Prüfungsverordnung bildet die Grundlage für diesen Rahmenplan. Er behandelt insbesondere die folgenden beruflichen Handlungsbereiche:
- Beratung von Privatkunden zu Geld- und Vermögensanlagen, Immobilien und Finanzierungen sowie zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken;
- Beratung von Geschäftskunden zur Unternehmensfinanzierung;
- Risikoanalyse und Beratung zu Deckungskonzepten für Unternehmen sowie zur betrieblichen Altersversorgung;
- Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten sowie die Vertriebsplanung und -steuerung einer Organisationseinheit;
- Unternehmens- und Personalführung.
Sachverständige aus Unternehmen der Finanzdienstleistungswirtschaft, von Bildungsträgern, Verbänden, Gewerkschaften sowie den Industrie- und Handelskammern haben gemeinsam diesen DIHK-Rahmenplan entwickelt. Er bildet die Basis für die Gestaltung von Prüfungsvorbereitungslehrgängen und ist für die Prüfer auch ein Hilfsmittel bei der Aufgabenerstellung.