
Gewerbeordnung 21
Ein Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Modernisierung des DienstleistungsrechtsDie IHK-Organisation plädiert dafür, das Gewerberecht auf Basis der Gewer-beordnung 21 umfassend zu reformieren. Die Gewerbeordnung, das Kernstück des deutschen Gewerberechts, ist mehr als 100 Jahre alt. Im Laufe der Zeit hat sie eine nahezu unübersehbare Zahl von Änderungen erfahren. Die äußere und innere Geschlossenheit des Gesetzes ging darüber mehr und mehr verloren. Das Gewerberecht ist unübersichtlich, zum Teil auch unverständlich und widersprüchlich geworden und selbst für Fachleute schwer zu handhaben. Besonders nachteilig ist eine über die Jahrzehnte gewachsene Vermischung von allgemeinen und branchenspezifischen Regelungen. Die gewerbliche Wirtschaft benötigt daher dringend eine neue freiheitliche Verfassung. Ziel der Gewerbeordnung 21 (GewO 21) ist es, die Akzeptanz der derzeitigen Gewerbeordnung durch Neustrukturierung und Entschlackung zu fördern und sie damit wieder zu einem vorzeigbaren Modellgesetz zu machen. Im ersten Schritt der Reform soll der allgemeine Teil novelliert werden. Ziel ist einerseits die Deregulierung beispielsweise durch Streichen der im Zeitalter des Internets veralteten Vorschriften zum Reisegewerbe. Andererseits soll die Effizienz der Gewerbeordnung durch das Einbinden der Selbstverwaltung der Wirtschaft, ein zentrales internetbasiertes Gewerberegister und die Förderung des E-Government sowie schließlich die Einführung einer modernen Systematik gesteigert werden.

Rubrik | Recht |
Autor | Moraht, M. |
Format | Sonderformat |
Seiten | 68 |
Erstauflage | 2009 |
Erscheinungsjahr | 2009 |
![]() |