Die am 9. Februar 2012 (BGBl. 2012 Teil I Nr. 11, S. 302 ff.) verabschiedete Prüfungsverordnung „Geprüfter Tourismusfachwirt" und "Geprüfte Tourismusfachwirtin“ bildet die Grundlage für diesen Rahmenplan.
Die Publikation behandelt folgende berufliche Handlungsbereiche:
1. Leistungserstellung im Tourismus,
2. Gestaltung des Marketingprozesses,
3. Unternehmensführung und -entwicklung,
4. betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen,
5. Personalführung und -entwicklung,
6. Qualitäts- und Projektmanagement.
Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Es ist für die mündliche Prüfung u. a. eine Präsentation in Form einer Projektarbeit zu erstellen, die gegenüber dem IHK-Prüfungsausschuss präsentiert und „verteidigt“ werden muss. Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungsteile vergibt die prüfende IHK den öffentlich-rechtlich anerkannten Fortbildungsabschluss zur „Geprüften Tourismusfachwirtin“ oder zum „Geprüften Tourismusfachwirt“.
Sachverständige aus Bildungs- und Industrieunternehmen, Verbänden, Gewerkschaften sowie den Industrie- und Handelskammern haben gemeinsam den neuen DIHK-Rahmenplan entwickelt. Er bildet die Basis für die Gestaltung von Prüfungsvorbereitungslehrgängen und ist für die Prüfer auch ein Hilfsmittel bei der Aufgabenerstellung.