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Die am 25. Juni 2010 vom BMBF verabschiedete Prüfungsverordnung zum/zur "Geprüfter Industriefachwirt/Geprüfte Industriefachwirtin" löst die nunmehr „alte“ Verordnung vom 8. März 1988 ab und richtet die Inhalte auf die zukünftigen Anforderungen an Industriefachwirte aus.
Die Weiterbildung zum Industriefachwirt richtet sich an kaufmännische Mitarbeiter, die sich für das mittlere Management oder Führungsaufgaben in Industrieunternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit qualifizieren wollen. Industriefachwirte arbeiten in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Industriebetriebs, betreuen eigenverantwortlich und selbstständig Geschäftsprozesse und Projekte und gestalten diese nach innen und nach außen. Sie sind außerdem in der Lage, sich auf verändernde Methoden und Systeme in den Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen flexibel einzustellen und den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.
Sachverständige aus Industrieunternehmen, Verbänden, Gewerkschaften sowie den Industrie- und Handelskammern haben gemeinsam den neuen DIHK-Rahmenplan entwickelt. Er bildet die Basis für die Gestaltung von Prüfungsvorbereitungslehrgängen und ist ein Hilfsmittel für die Prüfer bei der Aufgabenerstellung. Die Publikation behandelt unter anderem die folgenden in Industrieunternehmen relevanten beruflichen Handlungsbereiche: Marketing und Vertrieb Produktionsprozesse Wissens- und Transfermanagement Finanzwirtschaft.
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