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Die am 13. Februar 2013 (BGBl. I S. 231 ff.) verabschiedete Fortbildungsordnung bildet die Grundlagen für den DIHK-Rahmenplan „Geprüfter Fachwirt für Personenverkehr und Mobilität“.
Sachverständige aus Unternehmen der Verkehrswirtschaft, von Bildungsträgern, Verbänden, Gewerkschaften sowie den Industrie- und Handelskammern haben gemeinsam den neuen DIHK-Rahmenplan entwickelt. Er bildet die Basis für die Gestaltung von Prüfungsvorbereitungslehrgängen und ist für die Prüfer auch ein Hilfsmittel bei der Aufgabenerstellung.
Die Publikation behandelt insbesondere die folgenden relevanten beruflichen Handlungsbereiche:
Die Prüfung umfasst eine schriftliche und eine mündliche Leistung, die in Form einer Präsentation und eines aufbauenden Fachgespräches stattfindet. Nach erfolgreichem Abschluss vergibt die prüfende IHK den öffentlich-rechtlich anerkannten Fortbildungsabschluss zur „Geprüften Fachwirtin für Personenverkehr und Mobilität“ oder zum „Geprüften Fachwirt für Personenverkehr und Mobilität“.
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