Grundlage für diesen Rahmenplan ist die am 29. Februar 2012 vom DIHK-Arbeitskreis Weiterbildung empfohlene Prüfungsregelung „Fachwirt für Geschäftsreise- und Mobilitätsmanagement IHK/Fachwirtin für Geschäftsreise- und Mobilitätsmanagement IHK“ gem. § 54 BBiG. Sachverständige aus Bildungs- und Industrieunternehmen, Verbänden, Gewerkschaften sowie den Industrie- und Handelskammern haben gemeinsam den DIHK-Rahmenplan entwickelt.
Er bildet die Basis für die Gestaltung von Prüfungsvorbereitungslehrgängen und ist für die Prüfer ein Hilfsmittel bei der Aufgabenerstellung. Die Publikation behandelt u. a. die folgenden beruflichen Tätigkeiten:
1. Trends und Entwicklungen berufsbedingter Mobilität erkennen,
2. Mobilitätsrichtlinien und -prozesse vorbereiten, gestalten und durchführen,
3. Marketingmaßnahmen konzipieren, durchführen und nachbereiten,
4. unternehmerische Entscheidungen vorbereiten und umsetzen sowie Ziele für den eigenen Verantwortungsbereich entwickeln,
5. Steuerungs- und Controllinginstrumente zur Erfassung, Bewertung und Optimierung der Dienstleistungen einsetzen,
6. betriebliche Abläufe und Prozesse planen, organisieren, steuern und optimieren.