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In Deutschland gibt es 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs). Als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften nehmen sie das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft ihres jeweiligen Bezirks wahr. Ihre Aufgaben sind im IHK-Gesetz festgelegt. Auch wer bei ihnen Mitglied ist, bestimmt das IHK-Gesetz. Die IHKs sind personell, finanziell und organisatorisch unabhängig. Ihre gemeinsame Dachorganisation ist die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). In der Publikation IHKs in der Bundesrepublik Deutschland werden die zentralen Aufgaben sowie die Geschichte der IHKs knapp und gut verständlich zusammengefasst. Zudem ist das IHKGesetz (Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern) in seiner aktuellen Fassung wiedergegeben.
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