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Die neue Verordnung über die berufliche Umschulung zum „Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik“ ist am 22. Januar 2024 im Bundesgesetzblatt erschienen und tritt am 23. Juli 2024 in Kraft. Die Umschulungsverordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung löst damit die bisher von mehreren Industrie- und Handelskammern (IHKs) erlassenen Umschulungsprüfungsregelungen ab.
Gegenüber den Vorgängerregelungen der IHKs blieben die Inhalte der Prüfungsbereiche unverändert. Hier erfolgten lediglich redaktionelle Anpassungen. Bei den Inhalten des Umschulungslehrgangs erfolgte eine Ergänzung im Qualifikationsschwerpunkt „Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz; Nachhaltigkeit“.
Der Rahmenplan wurde von Sachverständigen unter Koordination der DIHK entwickelt. Er folgt der Struktur der Anlagen der Umschulungsregelung und ist in zwei Teile, den „Umschulungslehrgang“ und die „Betriebliche Umschulungsphase“ geteilt. Der Rahmenplan bildet die Grundlage für ein Curriculum und ist damit die Basis für die Gestaltung von Lehrgängen, gleichzeitig ist er Richtschnur für die Gestaltung der betrieblichen Praxisphasen.
Die Publikation behandelt die folgenden Bestandteile:
I. Umschulungslehrgang
II. Betriebliche Umschulungsphase
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