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Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassene Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung „Geprüfter Fachwirt für Energiewirtschaft oder Geprüfte Fachwirtin für Energiewirtschaft – Bachelor Professional in Energiewirtschaft“ trat am 28. September 2023 in Kraft. Die neue Prüfungsverordnung ist die inhaltlich unveränderte Nachfolgeregelung des bisherigen Abschlusses vom 9. Mai 2017.
Der DIHK-Rahmenplan basiert als gemeinsame Empfehlung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmersachverständigen aus Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften auf den Handlungsbereichen und Qualifikationsinhalten der Verordnung. Er bildet die Grundlage für ein Curriculum und damit die Ansatzpunkte für die Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge. Zudem unterstützt der Rahmenplan die Erstellung von lernzielorientierten Prüfungsaufgaben. Die Orientierung am Geschäftsprozess sichert die Aktualität der vorgegebenen Handlungsziele und das Erreichen der erforderlichen beruflichen Kompetenzen.
Die Publikation behandelt die folgenden relevanten beruflichen Handlungsbereiche:
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