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Die neue Rechtsverordnung vom 21. September 2023 über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Berufsspezialist für fremdsprachige Kommunikation oder Geprüfte Berufsspezialistin für fremdsprachige Kommunikation“ tritt am 27. März 2024 in Kraft. Sie löst die alte Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin vom 23. Dezember 1999 ab.
Die neue Struktur der Prüfung orientiert sich an den komplexen Fachaufgaben der fremdsprachigen Kommunikation in Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die unter Berücksichtigung der ökonomischen und interkulturellen Rahmenbedingungen eigenständig und verantwortlich wahrgenommen werden müssen.
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