Sie löst die alten Verordnungen zum Straßenwärtermeister, die bisher als Meisterprüfungsordnungen landesrechtlich geregelt waren, ab.
Die neue Struktur der Prüfung orientiert sich an dem seit 1997 erfolgreichen Modell der Industriemeisterprüfungen. Die neue Prüfung besteht somit aus zwei Teilen. Neben dem bewährten Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ gibt es im zweiten Teil, den „Handlungsspezifischen Qualifikationen“ zwei schriftliche Prüfungsleistungen und eine Projektarbeit.
Die Publikation behandelt folgende Prüfungsbereiche und Qualifikationsschwerpunkte:
I. Prüfungsbereich „Technik“
1. Straßenbetrieb und Grünflächenmanagement
2. Bau und Erhaltung von Straßen und Grünanlagen
II. Prüfungsbereich „Organisation“
3. Kostenwesen
4. Betriebsführung, Betriebsüberwachung und Kundenorientierung
5. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
6. Recht
III. Prüfungsbereich „Führung und Personal“
7. Personalführung
8. Personalentwicklung
9. Managementsysteme