Am 24. Dezember 2020 ist die neue Verordnung über den anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Printmedien und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Printmedien – Bachelor Professional in Print“ in Kraft getreten. Sie ist die Neufassung des bisherigen Abschlusses vom 27. November 2019.
Der Industriemeister – Fachrichtung Printmedien ist der erste Industriemeister-Abschluss im Bereich der Industrie- und Handelskammern, der auf dieser Grundlage die neue Bezeichnung Bachelor Professional erhielt. Die Handlungsbereiche und Qualifikationsinhalte, die auch die Grundlage für die bundeseinheitlichen Prüfungen sowie für die Vorbereitungslehrgänge bilden, sind bis auf die Entfernung einer Doppelnennung, unverändert geblieben.
Die Publikation behandelt folgende Handlungsbereiche und Qualifikationsschwerpunkte:
I. Handlungsbereich „Medienproduktion“
- Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion
- Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt Druck und Druckveredelung
- Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt Druckweiterverarbeitung
II. Handlungsbereich „Führung und Organisation“
- Personalmanagement
- Vertriebs- und Geschäftsprozesse
- Kostenmanagement