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Grundlage für diesen Rahmenplan ist die am 9. Februar 2012 (BGBl. 2012 Teil I Nr. 10) verabschiedete Prüfungsverordnung. Die Publikation behandelt insbesondere die folgenden beruflichen Handlungsbereiche:
- Beratung von Privatkunden zu Geld- und Vermögensanlagen, Immobilien und Finanzierungen sowie zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken;
- Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten,
Sachverständige aus Unternehmen der Finanzdienstleistungswirtschaft, von Bildungsträgern, Verbänden, Gewerkschaften sowie den Industrie- und Handelskammern haben gemeinsam diesen DIHK-Rahmenplan entwickelt. Er bildet die Basis für die Gestaltung von Prüfungsvorbereitungslehrgängen und ist für die Prüfer auch ein Hilfsmittel bei der Aufgabenerstellung.
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