Geheimhaltung von IHK-Prüfungsaufgaben bei Sach- und Fachkundeprüfungen
Ein LeitfadenDie Durchführung von bundesweiten Sach- und Fachkundeprüfungen gehört zu den Kernkompetenzen der IHK-Organisation. Dies erfordert ein professio-nelles Vorgehen bei der Erstellung und der Durchführung der Prüfungen. Deshalb ist die Geheimhaltung von bundeseinheitlichen IHK-Prüfungsaufgaben ein zentrales Thema im Aufgaben- bzw. Verantwortungs-bereich der Sach- und Fachkundeprüfungen in den IHKs.
Die DIHK-Vollversammlung hat im März 2008 eine Richtlinie zur Geheimhal-tung von Prüfungsaufgaben für folgende Sach- und Fachkundeprüfungen erstmals verabschiedet:
• Fachkundeprüfungen im Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr
• Prüfungen für die Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragten
• Prüfung Berufskraftfahrer-Qualifikation
• Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
• nach Vereinheitlichung der Prüfungsbedingungen: Sachkenntnisprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln.
Die vorliegende Publikation stellt die Richtlinie vor und unterstützt die IHKs mit verschiedenen Checklisten bei der Umsetzung der Richtlinie.
Bitte beachten Sie: Die Publikation ist wegen des vertraulichen Inhalts ausschließlich für IHKs über das IHK-Login zu beziehen.