Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen/Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen
Rahmenplan mit LernzielenDie am 21. Juli 2011 (BGBl. 2011 Teil I Nr. 42, S. 1679 ff.) verabschiedete Prüfungsverordnung bildet insbesondere für die kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberufe des Gesundheits- und Sozialwesens die konsequente Fortsetzung der beruflichen Qualifizierung und ermöglicht die Übernahme von herausgehobenen Fach- und Führungsaufgaben. Selbstverständlich werden die vielen Quereinsteiger ebenso berücksichtigt, wie erstmals auch entsprechende ehrenamtliche Tätigkeiten, die insbesondere in Vereinen geleistet werden.
Die Publikation behandelt die folgenden relevanten beruflichen Handlungsbereiche:
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse,
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen,
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten,
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen,
- Führen und Entwickeln von Personal,
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.
Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Es ist für die mündliche Prüfung u. a. eine Präsentation in Form einer Projektarbeit zu erstellen, die gegenüber dem IHK-Prüfungsausschuss präsentiert und „verteidigt“ werden muss. Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungsteile vergibt die prüfende IHK den öffentlich-rechtlich anerkannten Fortbildungsabschluss zur „Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ oder zum „Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“.
Blick ins Buch (PDF, 200.2 KB)










