Gebühren für Gutachter
Tipps für die Honorarabrechnung der Gerichtssachverständigen nach neuem Recht - Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
Alle vom Gericht beauftragten Sachverständigen müssen nach dem Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG), das zum 1.7.2004 in Kraft getreten ist, ihr Honorar und ihre Auslagen abrechnen. Auch wenn das Gesetz nur aus 25 Paragraphen besteht, wovon lediglich neun Paragraphen die Sachverständigen betreffen, bedarf es der Erläuterung und können Auslegungsregeln sowie Musterrechnungen dem Sachverständigen bei der Gestaltung seiner Abrechnung in der täglichen Praxis mit den Kostenbeamten des Gerichts helfen. Zu diesem Zweck hat der DIHK bereits kurz nach Inkrafttreten des JVEG die vierte Auflage seiner bewährten Broschüre „Gebühren für Gutachter“ auf den Markt gebracht. Die nun vorliegende fünfte Auflage umfasst zahlreiche neue Punkte, weil das JVEG um zwei weitere Gebührentatbestände (§§ 4 a und 4 b) erweitert und gleichzeitig an fünf Stellen nachgebessert wurde. Allen vom JVEG betroffenen Personen wurde ein besonderes Rügerecht eingeräumt, wenn ihr Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wird. Die Möglichkeit zur Nutzung des elektronischen Geschäftsverkehrs mit den Gerichten wurde eröffnet. Die neuen Bestimmungen des JVEG werden erläutert. Außerdem hat der Autor, Rechtsanwalt Dr. Peter Bleutge, das Literatur- und Aufsatzverzeichnis auf den neuesten Stand gebracht sowie erste Praxiserfahrungen und Gerichtsentscheidungen eingearbeitet.
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| Rubrik |
Recht | Fairplay |
| Autor |
Bleutge |
| Format |
A5, Broschüre |
| Seiten |
132 |
| Auflage |
5. Auflage, Erscheinungsjahr 2005 |
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| Artikel-Nr. |
380100 |
| Preis |
15.00 € (netto 14.02 €) |
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