Freiverkäufliche Arzneimittel
Sachkunde für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Freiverkäufliche Arzneimittel dürfen auch außerhalb von Apotheken, also zum Beispiel in Drogeriemärkten oder in anderen Einzelhandelsgeschäften verkauft werden. Voraussetzung ist aber, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin die notwendige Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle ein Mitarbeiter vorhanden sein, der die erforderliche Sachkenntnis besitzt.
Über die erforderliche Sachkenntnis verfügen solche Personen, die Kenntnisse und Fertigkeiten über das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von Arzneimitteln, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind (Freiverkäufliche Arzneimittel), besitzen, sowie Kenntnisse über die für diese Arzneimittel geltenden Vorschriften nachweisen (§ 50 Abs. 2 AMG). Durch die Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (AMSachKV) ist geregelt, wie der Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis zu erbringen ist, um einen ordnungsgemäßen Verkehr mit Arzneimitteln zu gewährleisten. Danach kann der Sachkenntnisnachweis durch eine Prüfung nach den §§ 2 bis 9 AMSachKV erbracht werden.
Die Abnahme der Prüfung ist den Industrie- und Handelskammern durch Landesrecht übertragen worden. Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der schriftlichen Prüfungsfragen sind vorliegendem Fragenkatalog zu entnehmen. Er soll sowohl den Prüfern als auch den Prüfungskandidaten eine Hilfe bieten. Für Prüfungsbewerber ist er als begleitende Arbeitsunterlage gedacht, ohne damit eine anderweitige, gründliche und - wie die Erfahrung zeigt - intensive Vorbereitung ersetzen zu wollen bzw. zu können.
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| Rubrik |
Fachkundeprüfungen |
| Autor |
Moraht, M./Zilz, A. |
| Format |
A5, Broschüre |
| Seiten |
128 |
| Erscheinungsjahr |
2009 |
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| Artikel-Nr. |
512200 |
| Preis |
10.00 € (netto 9.35 €) |
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