Nach jahrelangen Verhandlungen und Beratungen ist das Erbschaftsteuerreformgesetz am 31. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit kann es wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die neue DIHK-Broschüre "Die Erbschaftsteuerreform 2009" soll helfen, den Handlungsbedarf aufzuspüren. Sie gibt einen umfassenden Überblick über das neue Gesetz sowie alle Änderungen und richtet sich an Unternehmer wie Steuerberater. Die Reform hat weitreichende Folgen für Familienunternehmen, die als Ganzes oder Schritt für Schritt auf die nächste Generation übertragen werden sollen. Die Chancen einer weitreichenden Verschonung bis hin zu einer völligen Steuerfreistellung sind an strenge Voraussetzungen über den Erhalt der Arbeitsplätze und des Betriebsvermögens geknüpft. Auch wird künftig eine Reihe von Unternehmen völlig von der Verschonung ausgeschlossen, wenn das Betriebsvermögen überwiegend aus sog. Verwaltungsvermögen besteht. Ob die Neuregelungen unter dem Strich zu einer Be- oder Entlastung gegenüber dem alten Recht führen, muss jedes Unternehmen selber prüfen und gegebenfalls gegensteuern.