Page Topic

Springe direkt

Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

  • Schrift:
  • A
  • A
  • A
Sektionen
  • THEMENFELDER
  • BRANCHEN
  • PRESSE
  • WIR ÜBER UNS
  • IHK-FINDER
  • VERANSTALTUNGEN
  • PUBLIKATIONEN
  • DIHK IN BRÜSSEL
Informationsbereich

Publikationen

Artikelaktionen
Die neue Vollständigkeitserklärung (VE)

Die neue Vollständigkeitserklärung (VE)

nach der 5. Novelle der Verpackungsverordnung |
Die wichtigsten Informationen zum IHK-VE-Register
Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) ist am 5. April 2008 in Kraft getreten. Vorrangige Ziele sind die Stabilisierung des privatwirtschaftlichen, haushaltsnahen Erfassungssystems für Verpackungen sowie der Schutz der Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Ein Schwerpunkt der Novelle ist die Verpflichtung von Unternehmen, eine Vollständigkeitserklärung (VE) mit Daten zu den in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen bei ihrer zuständigen IHK zu hinterlegen. Vor der Hinterlegung ist die VE von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigten Buchprüfer oder unabhängigen Sachverständigen zu validieren. Für die hoheitliche Hinterlegung richten die IHKs über ihren Dachverband DIHK ein webbasiertes Register ein und betreiben dies als neue gesetzliche Pflichtaufgabe. Die wichtigsten Informationen zur neuen Vollständigkeitserklärung sind in einem gleichnamigen IHK-Flyer zusammengefasst. Ebenfalls verfügbar ist der Flyer "Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung", in dem das System der Neuauflage der VerpackV erklärt wird.

Rubrik Umwelt
Autor Zeiger, J.
Format Flyer
Seiten 6
Erscheinungsjahr 2008
Preis 0.30 €  (netto 0.28 €)
in Warenkorb legen
zurück