Die elektronische Lohnsteuerkarte
Informationen zur Einführung der ELStAMNach nunmehr über 85 Jahren wird die Lohnsteuerkarte, die bisher jährlich gedruckt und an die Arbeitnehmer versandt wurde, durch ein neues elektronisches Verfahren ersetzt. Für Arbeitnehmer war es bisher selbstverständlich, die Lohnsteuerkarte jedes Jahr beim Arbeitgeber abzugeben, damit dieser anhand der enthaltenen Informationen die Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen konnte.
Mit der Einführung des elektronischen Verfahrens soll die Kommunikation zwischen Bürger, Arbeitgeber und Finanzamt sicherer, schneller und vor allem papierlos erfolgen. Hierfür werden ab Ende 2011 die Informationen der Vorderseite der Lohnsteuerkarte in einer Datenbank gesammelt und für den Abruf durch den Arbeitgeber ab 1. Januar 2012 bereitgestellt. Die dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Daten werden zukünftig elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) genannt.
Die aktuelle DIHK-Publikation „Die elektronische Lohnsteuerkarte“ erläutert das neue Verfahren und die neuen Regelungen und gibt alle wichtigen Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Anhand von Beispielen und Grafiken werden die neuen Verfahrensabläufe insbesondere für den Arbeitgeber dargestellt. Die Informationen helfen den Übergang von der Lohnsteuerkarte zum elektronischen Verfahren reibungslos zu meistern und versetzen den Arbeitgeber in die Lage, Fragen der Arbeitnehmer zu beantworten.
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