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Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung

Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung

Was ist neu auf einen Blick?
Das Anfang der 90er-Jahre eingerichtete privatwirtschaftliche Erfassungssystem von Verpackungen bei den privaten Hauhalten droht finanziell zu kollabieren. Wesentliche Ursache dafür sind "Trittbrettfahrer", die Verpackungen auf den Markt bringen, ohne sich an den Entsorgungskosten zu beteiligen. Die am 4. April 2008 verkündete 5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) bekämpft dieses Problem mit einschnei-denden Maßnahmen: Am 5. April 2008 tritt die so genannte Vollständigkeitserklärung (VE), am 1. Januar 2009 der Rest der Novelle – insbesondere die Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen – in Kraft. Ziel dieser Novelle ist die Sicherung des privatwirtschaftlichen Erfassungssystems. Betroffen sind rund 30 % aller Verpackungen. Auf den Kosten von rund 400 Mio. Euro blieben bisher die dualen Systeme sitzen, die mit Gesamtumsatz von rund 1,7 Mrd. Euro 2006 rund 215 Mrd. Verpackungen bei den privaten Haushalten erfassten und entsorgten. Ohne die Novelle drohte der wirtschaftliche Kollaps mit der Folge, dass voraussichtlich die Kommunen die Verpackungsentsorgung in eigener Regie übernommen hätten. Die wesentlichen Eckpunkte der Novelle werden nun in einem IHK-Flyer kurz und prägnant dargestellt.

Rubrik Umwelt
Autor Rockholz, A.
Format Flyer
Seiten 6
Erscheinungsjahr 2008
Preis 0.30 €  (netto 0.28 €)
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