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Der neue Gebäudeenergieausweis für den Altbestand
Der neue Gebäudeenergieausweis für den Altbestand
Rechtsgrundlagen, Pflichten, Inhalt, Aussteller und Kosten
Energieeinsparung besonders bei Wohngebäuden ist ein wichtiges Thema. Über den energetischen Zustand eines Gebäudes und dessen Gesamtenergieeffizienz soll ein Gebäudeenergieausweis Auskunft geben. Diesen Ausweis benötigt man bereits für Neubauten. Für Altbauten bzw. den Altbestand wird der Energieausweis ab Mitte 2008 schrittweise eingeführt. Beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie muss der Eigentümer in Zukunft auf Anforderung einen Gebäudeenergieausweis vorlegen. Über Pflichten und Rechte von Eigentümern und Käufern bzw. Mietern sowie Rechtsgrundlagen und Kosten des neuen Energieausweises informiert der vorliegende DIHK-Flyer. Zu finden ist auch, wer den Ausweis ausstellen darf und wo es weitere Informationen gibt.