Rechte und Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde 2009 mehrfach geändert. Besondere Vorschriften für sogenannte Scoring-Verfahren, also Bewertungsmethoden anhand verschiedener Angaben zu Personen oder zu personenbeziehbaren Daten, und verschärfte Regelungen zur Verwendung von Adressen zu Werbezwecken waren die Hauptgegenstände für die Novellierung des BDSG. Die Änderung ist weitgehend zum 1. September 2009 in Kraft getreten. Hierunter fällt auch der nunmehr bestehende besondere Kündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Änderungen der §§ 34 und 43 BDSG treten erst zum 1. April 2010 in Kraft. Die komplett aktualisierte DIHK-Publikation gibt praxisnahe Tipps zu allen Fragen rund um die Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten im Betrieb. Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, welche Voraussetzungen muss er erfüllen, welche Stellung hat er im Unternehmen etc.? Weiter enthält die Publikation Hinweise zu den Aufsichtsbehörden sowie die Adressen der Landesdatenschutzbeauftragten.