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Das neue Versicherungsvertragsrecht

Das neue Versicherungsvertragsrecht

Die wichtigsten Änderungen zum 1. Januar 2008
Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft. Versicherungsvermittler müssen sich damit auf umfassende Beratungs- und Informationspflichten einstellen. Demgegenüber erhalten Versicherungsnehmer umfassende Widerrufs-, Rücktritts- und vereinfachte Kündigungsrechte. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers war es den Verbraucherschutz zu stärken. Die VVG-Reform greift damit tief in die bisherige Vermittlungspraxis ein. Wer am Markt bestehen will, muss deshalb seine Verfahrensabläufe den neuen Vorgaben anpassen.
Der aktuelle DIHK-Ratgeber "Das neue Versicherungsvertragsrecht" stellt die für die Beratungspraxis wichtigsten Regeln des neuen VVG vor und bietet Checklisten, die die Beachtung der neuen Vorschriften erleichtern sollen. Die Publikation richtet sich vor allem an Versicherungsvermittler und an gewerbliche Versicherungsnehmer. Im Fokus stehen deshalb die Veränderungen, die auf alle Versicherungsbereiche gleichermaßen Anwendung finden. Zu beachten ist auch, dass viele Themen, die in diesem Ratgeber angesprochen werden, völlig neu sind. Es gibt keine gefestigte Auslegung zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe und auch noch keine etablierte Praxis. Die Publikation umfasst u.a. auch den gesamten Gesetzestext des neuen VVG und der VVG-Informationspflichtenverordnung.

Downloads zu dieser Publikation:
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Rubrik Recht | Fairplay
Autor Clausnitzer, J.
Format A5, Broschüre
Seiten 92
Erscheinungsjahr 2008
Artikel-Nr. 391400
Preis 8.50 €  (netto 7.94 €)
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