Das neue Fortbildungs-BaföG
Informationen für WeiterbildungsinteressierteSeit 1. Juli 2009 sind die neuen Regelungen des Aufstiegsfortbildungsförde-rungsgesetzes (AFBG) – das sog. Meister-BaföG – in Kraft. Die Teilnehmer der Aufstiegsfortbildung erhalten unter anderem mehr finanzielle Unterstützung für Lehrgang und Prüfung.
Das sind beispielsweise die Vorbereitungslehrgänge für die Prüfungen zum Fachwirt, Industriemeister oder Betriebswirt. Das Bestehen der Prüfung wird ebenfalls belohnt, indem der Darlehensanteil an Lehrgangs- und Prüfungs-kosten um 25 Prozent gesenkt wird,
Wird der BaföG-Empfänger nach bestandener Prüfung zum Existenzgründer und schafft ein oder mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs-verhältnisse, so wird ein gestaffelter Erlass auf das Restdarlehen gewährt.
Alle Informationen rund um die neuen Regelungen des Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetzes (AFBG) enthält der nun vorliegende aktuelle IHK-Flyer "Das neue Fortbildungs-BaföG".
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