Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Leitfaden für die unternehmerische PraxisKaum ein anderes Gesetz hat Politik und Gesellschaft in der jüngeren Vergangenheit so sehr auseinandergerissen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Erst im dritten Anlauf und unter Androhung erheblicher Bußgeldzahlungen aus Brüssel ist das Gesetz schließlich erst am 18. august 2006 lange nach Ablauf der europäischen Umsetzungsfristen in Kraft getreten. Das AGG verbietet im Bereich Arbeit und Beruf sowie im privaten Wirtschaftsverkehr Benachteiligungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Im Arbeitsrecht erstreckt sich der Diskriminierungsschutz darüber hinaus auf das Merkmal Weltanschauung. Bei Verstoß drohen erhebliche Sanktionen. Neben Unterlassung kann der Betroffene Schadensersatz und sogar Schmerzensgeld verlangen. Es betrifft alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigten oder die Arbeitnehmer einstellen wollen. Der zivilrechtliche Teil betrifft darüber hinaus alle Unternehmer, die Verträge abschließen. Das reicht vom Kauf-, Werk-, Dienstvertrag über Kredit- und Versicherungsverträge bis hin zur Vermietung.
Die Broschüre "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – Leitfaden für die unternehmerische Praxis" soll Unternehmer unterstützen, Fehler zu vermeiden. Dazu enthält sie Praxisbeispiele, Checklisten, Handlungsempfehlungen, Auslegungshilfen sowie den Gesetzestext. Dieser Gesetzestext muss im Übrigen laut AGG im Betrieb ausgehängt werden. Auch dazu mag diese Broschüre dienen.
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