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Ausbilden mit den Industrie- und Handelskammern - Filialbetriebe
Ausbilden mit den Industrie- und Handelskammern - Filialbetriebe
Informationen für Filialbetriebe
Bundesweit tätige Unternehmen bilden meist an verschiedenen Standorten aus. Dabei haben sie es dann auch mit verschiedenen Industrie- und Handelskammern zu tun. Denn die Ausbildungsverträge müssen jeweils bei der örtlichen IHK eingetragen werden, in deren Bezirk der Auszubildende tätig ist. Da die Ausbildungsverwaltung meist an einem Standort zentralisiert ist, ist es wichtig, dass sich die Filialbetriebe auf vergleichbare Strukturen bei den unterschiedlichen IHKs verlassen können. Die aktuelle DIHK-Publikation "Ausbilden mit den Industrie- und Handelskammern - Informationen für Filialbetriebe" liegt nun in einer überarbeiteten Neuauflage vor. Beantwortet werden die wichtigsten Fragen, mit denen sich die Filialisten auseinandersetzen müssen. Im Anhang des Ratgebers sind die notwendigen bundeseinheitlichen Formulare abgedruckt, wie z. B. der Ausbildungsvertrag und das Formular zur Eintragung als Ausbilder bei der IHK.